Allgemeine Geschäftsbedingungen
Waldspürnasen – Resilienz & soziale Stärke im Wald
Inhaber: René Surtees
Kirbachstr. 84,
74343 Sachsenheim
waldspuernasen@gmail.com
01630 6301953
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Waldspürnasen – Resilienz & soziale Stärke im Wald, Inhaber René Surtees (nachfolgend „Waldspürnasen“) und den jeweiligen Auftraggeberinnen und Auftraggebern bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmern (nachfolgend „Auftraggeber“).
Das Angebot von Waldspürnasen umfasst insbesondere wald- und naturpädagogische Veranstaltungen, Angebote zur Förderung von Resilienz und sozialen Kompetenzen, Workshops, Projekttage, pädagogische Angebote für Kindertageseinrichtungen und Schulen, Team- und Fortbildungsangebote sowie vergleichbare Veranstaltungen.
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht im jeweiligen Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen zwischen Waldspürnasen und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Veranstaltung oder Leistung.
Maßgeblich für Art, Umfang, Dauer, Teilnehmerzahl, Ort und Preis der Leistung sind die Angaben im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung.
Die Angebote von Waldspürnasen sind pädagogische Angebote. Sie dienen insbesondere der Förderung von sozialen Kompetenzen, Selbstwirksamkeit, Resilienz, Naturerfahrung und der persönlichen Entwicklung.
Die Veranstaltungen stellen keine medizinische, psychotherapeutische oder heilkundliche Behandlung dar und ersetzen keinesfalls eine solche. Es werden insbesondere keine Diagnosen gestellt und keine Heilversprechen abgegeben.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Waldspürnasen die Durchführung der vereinbarten pädagogischen Leistung, nicht das Erreichen eines bestimmten pädagogischen, persönlichen oder sonstigen Erfolges.
3. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein von Waldspürnasen unterbreitetes Angebot innerhalb der darin angegebenen Gültigkeitsfrist annimmt und Waldspürnasen die Buchung bestätigt.
Angebote von Waldspürnasen sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Die konkrete Vereinbarung von Termin, Ort, Leistungsumfang, Teilnehmerzahl und Vergütung erfolgt grundsätzlich in Textform, insbesondere per E-Mail oder über eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung von Waldspürnasen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit Waldspürnasen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Der im Angebot bzw. in der Rechnung ausgewiesene Gesamtbetrag ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin vollständig zu entrichten.
Waldspürnasen ist berechtigt, die Rechnung bereits vor Durchführung der vereinbarten Leistung zu stellen.
Bei Veranstaltungen, bei denen zwischen verbindlicher Buchung und Veranstaltungstermin weniger als 14 Tage liegen, ist der Gesamtbetrag nach Rechnungsstellung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten.
Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang des Rechnungsbetrags auf dem von Waldspürnasen angegebenen Konto.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Teilnehmerzahl und Mitwirkungspflichten
Die im Angebot vereinbarte Teilnehmerzahl ist Bestandteil der Leistungsvereinbarung.
Der Auftraggeber informiert Waldspürnasen rechtzeitig über Änderungen der Teilnehmerzahl sowie über besondere Umstände, die für die Durchführung der Veranstaltung von Bedeutung sein können.
Bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen stellt der Auftraggeber die erforderliche Aufsicht und Betreuung durch geeignetes pädagogisches bzw. verantwortliches Personal sicher, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Waldspürnasen übernimmt im Rahmen der vereinbarten Leistung die pädagogische Durchführung des Angebots. Die allgemeine Aufsichtspflicht des Auftraggebers bzw. der jeweils verantwortlichen Betreuungspersonen bleibt hiervon unberührt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Anweisungen von Waldspürnasen, die der Sicherheit der Teilnehmer, dem Schutz der Natur oder der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung dienen, sind zu beachten.
6. Verhalten im Wald und in der Natur
Die Veranstaltungen finden häufig in natürlichen Lebensräumen statt. Naturgemäß können dort besondere Bedingungen und Gefahren auftreten, beispielsweise unebenes Gelände, Wurzeln, Äste, Dornen, rutschiger Untergrund, Gewässer, Tiere, Insekten oder wechselnde Witterungsverhältnisse.
Die Teilnehmer verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen und rücksichtsvollen Verhalten gegenüber Menschen, Tieren und Pflanzen.
Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume sind zu schützen. Das mutwillige Beschädigen oder Zerstören von Pflanzen, Lebensräumen oder anderen Bestandteilen der Natur ist nicht gestattet.
Den Anweisungen von Waldspürnasen sowie den gegebenen Sicherheits- und Verhaltensregeln ist Folge zu leisten.
Teilnehmer, die durch ihr Verhalten sich selbst oder andere erheblich gefährden oder die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig beeinträchtigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahme- bzw. Veranstaltungsgebühr besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht, soweit Waldspürnasen die Situation nicht zu vertreten hat.
7. Gesundheitliche Voraussetzungen
Der Auftraggeber bzw. die Teilnehmer sind verpflichtet, Waldspürnasen vor Beginn der Veranstaltung über solche gesundheitlichen oder sonstigen Einschränkungen zu informieren, die für eine sichere Durchführung des Angebots von Bedeutung sein können.
Dies gilt insbesondere für relevante Allergien, körperliche Einschränkungen oder sonstige Besonderheiten, die bei der Planung oder Durchführung berücksichtigt werden müssen.
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich. Die Teilnehmer müssen gesundheitlich in der Lage sein, an der jeweiligen Veranstaltung teilzunehmen.
Waldspürnasen ersetzt keine medizinische oder therapeutische Beratung. Bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen liegt es in der Verantwortung der betroffenen Person bzw. des Auftraggebers, gegebenenfalls ärztlich abzuklären, ob eine Teilnahme möglich ist.
8. Absage und Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Absage oder Stornierung einer gebuchten Veranstaltung durch den Auftraggeber muss in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Absage bei Waldspürnasen.
Erfolgt die schriftliche Absage spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, entstehen dem Auftraggeber keine Stornokosten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
Geht die schriftliche Absage spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin bei Waldspürnasen ein, werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises als Stornokosten fällig.
Bei einer Absage weniger als 2 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin wird der vollständige vereinbarte Gesamtpreis fällig.
Die Stornokosten entfallen bzw. werden entsprechend reduziert, wenn der Auftraggeber eine geeignete Ersatzperson bzw. einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennt oder – bei Veranstaltungen für Gruppen und Einrichtungen – einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart wird.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass Waldspürnasen durch die Absage kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Waldspürnasen bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder zwingender gesetzlicher Rücktritts- oder Widerrufsrechte, bleiben unberührt.
Wird vom Auftraggeber eine geeignete Ersatzveranstaltung bzw. ein geeigneter Ersatztermin vereinbart, kann Waldspürnasen die Stornokosten ganz oder teilweise erlassen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Bereits erbrachte, nicht stornierbare Aufwendungen können unabhängig von den vorstehenden Regelungen in Rechnung gestellt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9. Verschiebung und Absage durch Waldspürnasen
Waldspürnasen kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder verschieben.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
- – Erkrankung oder Verhinderung der durchführenden Person,
- – höherer Gewalt,
- – behördlichen Anordnungen,
- – unvorhersehbaren Gefahrenlagen,
- – Sperrung des vorgesehenen Veranstaltungsortes,
- – Sturm- oder Unwetterwarnungen,
- – erheblicher Gefahr durch Sturm, Astbruch oder umstürzende Bäume,
- – sonstigen Umständen, durch die eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
Insbesondere bei Veranstaltungen im Wald entscheidet Waldspürnasen unter Berücksichtigung der konkreten Situation darüber, ob eine Durchführung aus Sicherheitsgründen vertretbar ist.
Bei einer Absage durch Waldspürnasen wird nach Möglichkeit zunächst ein Ersatztermin vereinbart.
Ist eine Ersatzveranstaltung nicht möglich oder wird kein Ersatztermin vereinbart, werden bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren vollständig zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
10. Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Waldspürnasen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
Waldspürnasen haftet für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung entstehen, nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden, die durch eigenes Fehlverhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entstehen, insbesondere durch die Nichtbeachtung von Anweisungen, Sicherheits- und Verhaltensregeln, übernimmt Waldspürnasen keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Waldspürnasen haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, witterungsbedingte Ereignisse, Naturereignisse oder sonstige von Waldspürnasen nicht zu vertretende Umstände entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für mitgeführte persönliche Gegenstände, Kleidung, Wertgegenstände oder sonstige persönliche Ausrüstung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernimmt Waldspürnasen keine Haftung, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Waldspürnasen beruht.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Veranstaltungsleitung Folge zu leisten und sich entsprechend den gegebenen Sicherheits- und Verhaltensregeln zu verhalten.
Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche verbleibt die Aufsichts- und Fürsorgepflicht grundsätzlich bei den jeweils verantwortlichen pädagogischen Fach- bzw. Betreuungskräften des Auftraggebers, sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Die Haftung von Waldspürnasen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, bleibt unberührt.
11. Aufsicht bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen
Bei Veranstaltungen für Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendgruppen oder vergleichbare Einrichtungen bleibt die gesetzliche bzw. vertraglich vereinbarte Aufsichts- und Fürsorgepflicht der jeweils verantwortlichen Einrichtung bzw. deren Betreuungspersonen bestehen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Die pädagogische Anleitung durch Waldspürnasen ersetzt grundsätzlich nicht die notwendige personelle Begleitung und Aufsicht durch die Einrichtung.
Die Einrichtung stellt sicher, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter Betreuungspersonen während der Veranstaltung anwesend ist.
12. Vertraulichkeit und Umgang mit Informationen
Waldspürnasen behandelt personenbezogene und sonstige vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich.
Gesetzliche Verpflichtungen zur Weitergabe von Informationen bleiben unberührt.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung von Waldspürnasen in der jeweils gültigen Fassung.
13. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- oder Videoaufnahmen von Teilnehmern werden durch Waldspürnasen grundsätzlich nur erstellt und veröffentlicht, wenn hierfür die erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
Bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen erfolgt eine Veröffentlichung von Aufnahmen nur auf Grundlage einer wirksamen Einwilligung der hierzu berechtigten Personen.
Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Einwilligungserklärung und der Datenschutzerklärung.
14. Urheberrecht und Materialien
Von Waldspürnasen zur Verfügung gestellte Konzepte, Arbeitsmaterialien, Unterlagen, Texte und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie nicht frei nutzbar sind.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung der von Waldspürnasen erstellten Materialien bedarf der vorherigen Zustimmung, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
Dies gilt nicht für Materialien, die ausdrücklich zur freien Weitergabe oder Nutzung bestimmt sind.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann insbesondere ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils erforderlichen Widerrufsbelehrung.
Die AGB stellen keine Einschränkung gesetzlicher Verbraucherrechte dar.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Waldspürnasen ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
17. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
18. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Waldspürnasen als Gerichtsstand vereinbart.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
19. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Vertragsvereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Waldspürnasen und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
Stand: September 2026